Betriebliches Eingliederungsmanagement

Eingliederung professionell durchführen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 SGB IX

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das dazu dient, Beschäftigte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu unterstützen. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter zu erhalten und einer erneuten Erkrankung vorzubeugen.

So läuft betriebliches Eingliederungsmanagement ab

Das Verfahren umfasst mehrere Schritte, die hier skizziert dargestellt sind:

Einladung zum BEM-Gespräch: Der Arbeitgeber informiert den betroffenen Mitarbeiter über das BEM und lädt ihn zu einem Gespräch ein.

Gesprächsführung: In einem vertraulichen Gespräch werden die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit erörtert, und es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht, die eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglichen. Beteiligte am Gespräch können sein:

  • Arbeitgeber (- Vertreter) / Vertreter der Personalabteilung/ Human Resources/ Inklusionsbeauftragte
  • Betriebs- oder Personalrat (Mitbestimmungsrechte des zuständigen Betriebsrats; BR hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Initiativrecht zur Einführung einer das BEM regelnden Betriebsvereinbarung (vgl. BAG, Urteil v. 22. März 2016 – 1 ABR 14/14)
  • Bei schwerbehinderten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung/ Integrationsamt
  • Werks- oder Betriebsarzt, soweit erforderlich
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit, soweit erforderlich
  • Rehabilitationsträger: Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, sofern Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben nötig sind
  • Führungskraft
  • Externe Berater

Maßnahmenplanung beim BEM

Basierend auf den Ergebnissen des Gespräches werden individuelle Maßnahmen entwickelt, die auf die Bedürfnisse des Mitarbeiters abgestimmt sind. Dies kann beispielsweise die Anpassung des Arbeitsplatzes, flexible Arbeitszeiten oder Schulungsangebote umfassen.

Umsetzung und Nachverfolgung

Die vereinbarten Maßnahmen werden umgesetzt, und der Fortschritt wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter erfolgreich in den Arbeitsprozess reintegriert wird.

Das BEM ist ein wichtiges Instrument, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Fluktuation im Unternehmen zu reduzieren. Auch hier zu empfehlen, dass der Prozess im Unternehmen bekannt ist, so dass Betroffene dem BEM-Verfahren mit weniger Vorbehalten gegenüberstehen.