Neuregelung im Mutterschutzgesetz nach Fehlgeburt: Was Frauen jetzt wissen sollten
Eine Fehlgeburt ist für viele Frauen und deren Familien eine schwere und belastende Erfahrung. Sie liegt vor, wenn die Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche vorzeitig endet, bzw. das Gewicht des Kindes ohne Lebenszeichen weniger als 500g beträgt (§ 31 Abs. 2 Personenstandsverordnung). Neben emotionalen Herausforderungen stellt sich für Betroffene mitunter die Frage nach rechtlicher Unterstützung. … Weiterlesen …








