Beurteilung der Arbeitsbedingungen Psychische Belastung (Gefährdungsbeurteilung)

Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen steigern

Gefährdungen im Unternehmen frühzeitig entdecken

Den Bedeutungszuwachs arbeitsbedingter psychischer Belastungen und dessen negative Folgen belegen eine Vielzahl empirischer Daten. Neben erheblichen Gesundheitseinschränkungen und verminderter Leistungsfähigkeit der Betroffenen, generieren entsprechende Krankheitsbilder steigende volkswirtschaftliche Kosten.

Deshalb sind seit 2013 Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich arbeitsbedingter psychischer Belastungen durchzuführen (ArbSchG §5). Diese Beurteilung ermöglicht es, systematisch potenzielle Risiken und Ressourcen am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Durch die Ergebnisanalyse können geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um entsprechende Belastungen zu minimieren oder vorhandene Ressourcen zu stärken.

Was kann damit erreicht werden?

Die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung ist Bestandteil des Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, rechtlichen Mindestanforderungen zu genügen. Darüber hinaus ist sie gesundheitsförderndes Element, das Krankenstände minimieren – und damit auch die Produktivität und Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigern kann.

Folgende Ziele sind damit verbunden:

Schutz der Gesundheit: Psychische Belastungen können durch (Dauer-) Stress zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen, wie Burnout oder Depressionen. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

Einhalten rechtlicher Vorgaben: In Deutschland sind Arbeitgeber seit 2013 gesetzlich dazu verpflichtet, auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu bewerten (ArbSchG§5). Eine ordnungsgemäße Beurteilung kann rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Vorhandene Ressourcen: weiter ausbauen und den Mitarbeitenden bewusst machen, welche Strukturen im Unternehmen bereits gut etabliert sind.

Steigerung von Produktivität und Motivation: Ein gesundes Arbeitsumfeld fördert die Motivation und Produktivität der Mitarbeiter. Wenn psychische Belastungen erkannt und reduziert werden, können Mitarbeiter i. d. R. besser arbeiten und sind zufriedener.

Gezielte Prävention: Durch die Identifizierung von Stressfaktoren und psychischen Beanspruchungen können Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder andere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verringert werden.

Stärken eines positiven Betriebsklimas: Eine offene Auseinandersetzung mit psychischen Belastungen kann zu einer positiven Unternehmenskultur beitragen.

So gelingt die Umsetzung

Um die Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfolgreich zu ermitteln und zu bearbeiten, sind einige Aspekte zu beachten:

Vorbereitung: Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Prozess und die Ergebnisqualität der GBPsych. Diese umfasst die Auswahl geeigneter Methoden (schriftliche Befragungen, Beobachtungen, Interviews oder Workshops), sowie die Festlegung klarer Ziele.

Kommunikation: Die Ankündigung des Vorhabens sollte transparent und für alle Beschäftigten erfolgen. Es ist wichtig, Führungskräfte und Mitarbeitende über den Zweck und die Vorgehensweise zu informieren, um damit Vertrauen zu schaffen, sowie die Akzeptanz und die Teilnahmebereitschaft der Belegschaft an den Erhebungen zu erhöhen.

Erwartungsmanagement: Die Erwartungen der Mitarbeiter sollten realistisch gehalten werden. Wenn nach der Erhebung keine Rückmeldungen, sichtbare Ergebnisse oder Verbesserungen folgen, kann dies zu Frustration und einem negativen Betriebsklima führen.

Partizipation: Das Einbeziehen der Mitarbeitenden in den Prozess ist entscheidend. Sie sollten die Möglichkeit haben, ihre Perspektiven und Bedenken zu äußern, was zu einer höheren Identifikation mit den Maßnahmen führt.

Nachhaltigkeit: Es ist wichtig, dass die Ergebnisse der Erhebungen nicht nur dokumentiert, sondern auch abgeleitete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umgesetzt werden. Regelmäßige Follow-ups und Feedback-Runden können helfen, den Fortschritt zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen.

Schulung und Sensibilisierung: Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter zum Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz können das Bewusstsein schärfen und die Bereitschaft zur Mitwirkung erhöhen.

Welche Methoden der Umsetzung gibt es?

Folgende Methoden sind bei der Erhebung zu empfehlen

  • moderierte Gruppenworkshops
  • standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragung
  • Beobachtungsinterviews (Beobachtung/ Interview bei der Tätigkeit)

Häufige Fragen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen Psychische Belastung (GBPsych oder BdAPsych)

Muss jedes Unternehmen die GBPsych durchführen?
Ja, seit 2013 sind alle Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet (ArbSchG §5 (6)).

Brauchen wir Vorkenntnisse, um die GBPsych durchzuführen?

Ja. Wenn Sie die BdAPsych selbständig durchführen wollen, sollten Sie Grundkenntnisse zu diesem Thema haben. Die Berufsgenossenschaften bieten dazu Kurse an, oder Sie lassen sich von mir dazu schulen. (Überblickswerk: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: https://www.gda-psyche.de/empfehlungen-zur-beruecksichtigung-psychischer-belastung-in-der-gefaehrdungsbeurteilung)

Nein. Wenn Sie die Beurteilung durch einen sach- und fachkundigen Experten durchführen lassen. Es ist jedoch von Vorteil, wenn Sie sich schon einmal einen orientierenden Überblick verschafft haben. Dazu können Sie sich auf dem Online-Portal der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft informieren.

Kann die komplette Beurteilung der Arbeitsbedingungen Psychische Belastung durch Anja Henke-Barz erfolgen? Ja, ich berate und begleite den gesamten Prozess, führe Erhebungen in der gewünschten Vorgehensweise durch und unterstütze anschließend bei der Maßnahmenumsetzung. Je nach Ausgangslage sind auch einzelne Teilschritte buchbar, das ergibt sich aus der individuellen Absprache mit dem Unternehmen/ der Organisation.

Was passiert nach der Datenerhebung?
Wurden innerhalb von Workshops Maßnahmenideen entwickelt, wird unternehmensintern entschieden, welche davon wann, von wem und wie umgesetzt werden. Es empfiehlt sich, den Prozess von Experten begleiten zu lassen. Die Themen reichen von Veränderungen innerhalb Arbeitsorganisation bis hin zu Führungskräfteentwicklung oder Einzelcoachings, Trainings oder auch baulichen Veränderungen.

Wie oft muss ein Unternehmen die GBPsych durchführen?
Der Gesetzgeber formuliert: „regelmäßig“. In der Praxis heißt das, dass Unternehmen diese Beurteilung in der Regel alle drei bis maximal alle fünf Jahre durchführen sollten.
Frühzeitige Wiederholungen sind nötig, wenn Veränderungen oder Auffälligkeiten sichtbar werden.  Z. B. nach Gründung neuer Abteilungen oder hohen Krankenständen/ Fluktuationen in bestimmten Bereichen oder Abteilungen.

Was geschieht, wenn ein Unternehmen die GBPsych nicht durchführt? Wenn ein Arbeitgeber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ignoriert, kann ihn die entsprechende Behörde (z. B. Landesdirektion) auf dessen Pflichtverletzung hinweisen. Kommt das Unternehmen diesem Hinweis und der Aufforderung zur Durchführung nicht nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro geahndet werden.

Hat die GBPsych Relevanz im BEM-Prozess? Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen Psychische Belastung kann für den BEM-Prozess als Vorlage für Leitfragen genutzt werden. Diese ergeben, in der individuelle Betrachtung, ein Bild für die persönlichen Beanspruchungen des Arbeitnehmers. So kann der Arbeitgeber für die Gesunderhaltung des Betroffenen entsprechende Arbeitsbedingungen schaffen.  

Insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen krankheitsbedingten Kündigung sollte die GBPsych zur Prüfung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes herangezogen werden.