Praxisinhaber und Personalverantwortliche stehen vor der Frage: Wie lässt sich der gesetzlich geforderte Arbeitsschutz in der Arztpraxis konkret umsetzen – ohne unnötigen Mehraufwand, aber rechtssicher und sinnvoll? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und warum sich eine strukturierte Vorgehensweise auch für das Praxisklima lohnt.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung – und warum ist sie in Arztpraxen Pflicht?
Psychische Gefährdungen sind keine Ausnahme mehr – auch nicht im Gesundheitswesen
Stress durch Patientendruck, ständige Erreichbarkeit, hohes Verantwortungsgefühl und Personalengpässe – all das sind psychische Belastungsfaktoren, die in Arztpraxen heute zur Realität gehören. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber – auch kleine Praxen – dazu, diese Belastungen zu erfassen, zu beurteilen und bei Bedarf zu handeln.
Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis: Was muss konkret erfasst werden?
Bei der Gefährdungsbeurteilung in einer Arztpraxis geht es darum, alle arbeitsbedingten Risiken zu erfassen – einschließlich psychischer Belastungen, wie z. B. hoher Patientendruck, Arbeitsverdichtung am Empfang oder emotionale Herausforderungen im Umgang mit Menschen.
Die Beurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben – auch in kleinen Praxen (ab einem Mitarbeiter!) – und muss systematisch, dokumentiert und regelmäßig erfolgen.
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt auch bei weniger als 10 Mitarbeitenden
Ein häufiger Irrtum: Die Gefährdungsbeurteilung entfällt in kleinen Teams. Das ist falsch. Die Pflicht zur Erfassung psychischer Belastungen gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch Einzelpraxen mit wenigen Mitarbeitenden müssen handeln – spätestens dann, wenn die Aufsichtsbehörde eine Prüfung vornimmt.
Wie gehen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung in der Praxis konkret vor?
Vorbereitung: Rollen, Ziele und Beteiligte klären
Bevor Sie starten, sollten Sie festlegen:
- Wer ist intern zuständig (z. B. Praxisleitung, QM-Beauftragte)?
- Wie werden Mitarbeitende einbezogen?
- Wollen Sie eine externe Unterstützung hinzuziehen?
Eine transparente Kommunikation ist wichtig, damit keine Unsicherheit oder Abwehr bei Mitarbeitenden entsteht.
Ermittlung psychischer Belastungen – praxisnah und datenschutzkonform
Typische Methoden sind:
- Anonyme Mitarbeiterbefragungen (z. B. mit wissenschaftlich fundierten Fragebögen)
- Moderierte Team-Workshops mit konkreten Praxisbeispielen
- Beobachtungsinterviews in Kombination mit Arbeitsplatzanalysen
Wichtig: Es geht nicht um Diagnosen oder Befindlichkeiten, sondern um arbeitsbezogene Belastungen.
Bewertung und Ableitung von Maßnahmen
Nach der Erhebung werden die Ergebnisse ausgewertet. Prüfen Sie:
- Wo liegen kritische Belastungsschwerpunkte (z. B. hoher Zeitdruck am Empfang)?
- Welche Maßnahmen sind kurzfristig umsetzbar (z. B. Pausenregelung, Arbeitsverteilung)?
- Wo braucht es strukturelle Änderungen (z. B. Terminplanung, IT-Unterstützung)?
Maßnahmen umsetzen und Wirksamkeit prüfen
Die getroffenen Maßnahmen müssen dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirkung überprüft werden – z. B. nach 6 Monaten im Teamgespräch oder durch eine Kurzbefragung.
Welche typischen Fehler sollten Arztpraxen vermeiden?
Ein häufiger Fehler: Die psychischen Belastungen von medizinischen Fachangestellten (MFA) oder Verwaltungskräften werden nicht systematisch erfasst – obwohl sie besonders betroffen sind. Gerade in kleinen Arztpraxen ist es wichtig, typische Stressfaktoren gezielt zu identifizieren: z. B. Telefonbelastung, Multitasking am Empfang oder fehlende Pausenregelung. Nutzen Sie hierfür idealerweise einen wissenschaftlich fundierten Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Fehler 1: Nur formell “abhaken”, statt echte Belastungen anzuschauen
Ein PDF mit “Gefährdungsbeurteilung” aus dem Internet auszufüllen reicht nicht. Eine oberflächliche Dokumentation schützt weder rechtlich noch verbessert sie das Arbeitsumfeld.
Fehler 2: Mitarbeitende nicht einbinden
Die besten Erkenntnisse kommen aus dem Team selbst. Ohne Beteiligung ist die Erhebung wenig aussagekräftig – und wird oft nicht akzeptiert.
Fehler 3: Fehlende Dokumentation
Jede Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert sein – auch wenn keine schwerwiegenden Risiken festgestellt wurden. Die Dokumentation ist Ihre Absicherung im Fall von Prüfungen.
Häufige Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Regelmäßig, mindestens bei wesentlichen Veränderungen (z. B. neue Mitarbeitende, Umstrukturierung). Eine Überprüfung alle 2–3 Jahre ist empfehlenswert.
Ist eine externe Beratung notwendig?
Nicht zwingend – aber sehr empfehlenswert. Gerade kleine Teams profitieren davon, wenn eine erfahrene, neutrale Fachkraft die Analyse durchführt und bei der Maßnahmenplanung unterstützt, um internen Konflikten vorzubeugen.
Welche Strafen drohen bei Nichtumsetzung?
Bei fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung drohen Bußgelder bis zu 25.000 €. Noch wichtiger: Bei arbeitsbedingten Erkrankungen kann die fehlende Beurteilung haftungsrechtlich relevant sein.
Fazit: So gelingt die Umsetzung in Ihrer Praxis mit professioneller Unterstützung
Psychische Belastungen gehören zum Berufsalltag in vielen medizinischen Berufen – doch sie dürfen nicht zur Dauerbelastung werden. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist kein bürokratischer Akt, sondern ein wertvolles Instrument, um das Wohlbefinden, die Motivation und die Leistungsfähigkeit Ihres Praxisteams nachhaltig zu sichern.
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